Das Protektorat Böhmen und Mähren

1938 errang die "Sudetendeutsche Partei" bei den Gemeindewahlen als stärkste deutsche Partei in der Tschechoslowakei 90% aller deutschen Stimmen. Im gleichen Jahr wurde die Zweite Tschechoslowakische Republik, die sich auf die tschechisch besiedelten Gebieten beschränkte, ausgerufen. Und das Münchner Abkommen verfügte die Angliederung der deutsch besiedelten Randgebiete an das Deutsche Reich. 1939 wurde die Slowakische Republik schließlich unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt und das Protektorat Böhmen und Mähren gegründet.