Künische Freibauern
Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals königliche Grenzwächter im Kammbereich des Waldgebietes auf. Wenige Kilometer hinter der deutsch-böhmischen Grenze bei Eisenstein und rund um Eisenstraß und Seewiesen begann ihr Gebiet, das acht Gerichte umfasste: St. Katharina, Hammern, Eisenstraß, Seewiesen, Haidl, Kochet, Stadln und Stachau. Die Künischen waren dem König oder Kaiser untertan, erschlossen dessen ungerodeten Wald und verteidigten im Fall einer Auseinandersetzung zwischen den Grafen von Bogen und den Premislyden den Landstreifen im Bereich der acht Gerichte.
Der Name "Künische" leitete sich von der Bezeichnung "die Königlichen" ab. Seit Beginn der Besiedelung waren die Künischen als freie Bauern mit einer Reihe von Privilegien (z.B. freie Gerichtsbarkeit) ausgestattet, die sie in dem Leitspruch "Niemands Herr und niemands Knecht, das ist künisch Bauernrecht!" ausdrückten. Die Glockentürme auf den Dächern ihrer Bauernhäuser symbolisierten diese Sonderrechte. Sie waren unabhängig von der Grundobrigkeit, die in anderen Gegenden Heirat und Berufswahl ihrer Untertanen bestimmte. Mit der gesetzlichen Aufhebung der Grunduntertänigkeit in den österreichischen Ländern im Jahr 1848 verloren die Künischen ihre Privilegien. Wann die Freibauern das Gebiet am Fuße des Ossers zu besiedeln begannen, ist bis heute ungeklärt. Nach Spekulationen von Volkskundlern und Historikern sollen sie bereits im 11. Jahrhundert mit der Verteidigung der Grenze betraut worden sein. Im Jahr 1617 wurden die acht Gerichte erstmals urkundlich erwähnt. Zu dieser Zeit sollen etwa 2500 Menschen im Künischen gewohnt haben. Aufgrund der Familiennamen der Künischen Freibauern läßt sich deren Herkunft vage bestimmen: Sie stammten aus Niederbayern, der Oberpfalz, aus dem Schwäbischen und dem Schwarzwald sowie aus dem Waldviertel in Oberösterreich.