Förderung des Zonenrandgebietes

Übersichtskarte des ehemaligen Zonenrandgebietes in BayernSeit 1952 wurde der Zonenrand seitens der Bundesregierung systematisch gefördert. Inhalt des Förderprogrammes war die Verbesserung der wirtschaftlichen, infrastrukturellen, steuerlichen und sozialen Situation auf einem 40 km breiten Streifen an der Grenze zur DDR und CSSR.

Im Jahre 1955 wurde die finanzielle Förderung des Zonenrandes in die allgemeine Regionalförderung integriert, so dass Fördermittel von Bund und Freistaat in das Waldgebirge flossen. In den 60er- und 70er-Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen - das Gesetz zur Raumordnung (1965), das Gesetz zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (1969) und das Gesetz zur Förderung des Zonenrandes (1971), durch die Standortnachteile ausgeglichen, Arbeitsplätze gesichert und geschaffen, die Infrastruktur verbessert und Unternehmer in den Zonenrand gelockt werden sollten.

Bei Kriegsende war das Zonenrandgebiet ein Auffangbecken für Vertriebene und Flüchtlinge. Von 1939 bis 1950 nahm die Bevölkerung im bayerischen Zonenrand um 33,8% zu. Dieses gewaltige Bevölkerungswachstum war eine große Belastung für den infrastrukturell unterentwickelten Raum. Seit den 50er-Jahren gilt die Region jedoch als Abwanderungsgebiet: Vor allem junge und dynamische Gesellschaftsgruppen wandern in größere Städte und industriell geprägte Ballungsräume ab. Sie reagieren damit auf fehlende Arbeitsplätze und mangelhafte berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Anfang der 90er-Jahre konnten die Wanderungsverluste teilweise eingedämmt werden und zeitweise überwog sogar die Zuwanderung. Trotzdem ist das Grenzgebiet im Osten Bayerns insgesamt von einer deutlichen Abnahme und Überalterung der Bevölkerung geprägt.