Das bayerische Zonenrandgebiet
Der Bayerische Wald litt während des Kalten Kriegs unter der Grenzlage im Osten. Als sich nach dem Zweiten Weltkrieg der Eiserne Vorhang gesenkt hatte, standen einander im Grenzwald zwei Staaten mit völlig verschiedenen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen gegenüber. Aus dem bayerischen Waldgebirge, das zuvor im Zentrum Europas gelegen und mit der benachbarten Region eng verflochten war, wurde ein Gebiet am Rande der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland und am Rande Europas, das seit 1966 mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erstmals als Staatengemeinschaft auftrat. Der Bayerische Wald musste sich von Osten nach Westen orientieren, zumal durch die Grenzziehung zur DDR die Nord-Südachse abgeschnitten worden war. Jede Form von Handel musste beträchtliche Entfernungen zu den Absatz- und Bezugsmärkten in Kauf nehmen. Die unzureichende Erschließung des Bayerischen Waldes für den Verkehr verschärfte die Situation ebenfalls. Zum Ausgleich für die erhöhten Transportkosten zahlte die Bundesregierung sog. "Frachthilfen", die sich als Instrument regionaler Wirtschaftspolitik im Zonenrand bewährten.
Als 1952 an der Zonengrenze das Sperrgebiet errichtet wurde, trat ein Jahr später als von der Bundesregierung beschlossen ein Programm zur Förderung des Zonenrandgebietes in Kraft.